Wir unterstützen Sie bei der Erlangung eines legalen EU-Führerscheins. Ohne MPU, ohne Risiko, absolut rechtssicher durch EU-Rechtsprechung.


Warum der Weg über das EU-Ausland für viele die beste und sicherste Lösung ist.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erlangung eines EU-Führerscheins, damit der Erwerb legal und rechtssicher abläuft.
Mit unserer Unterstützung werden Sie schnell und ohne lästige MPU Ihre Fahreignung im EU-Ausland nachweisen und den Führerschein in kürzester Zeit erlangen.
In vielen EU-Ländern ist keine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) für den Erwerberforderlich.
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Der EU-Führerschein ist die legale Alternative für alle, die schnell und rechtssicher wieder mobil sein müssen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie in einer dieser Situationen sind.

Erfahren Sie in diesem kurzen Video, wie wir Ihnen legal und sicher helfen können.
In 4 klaren Schritten zurück zur Mobilität. Transparent, legal und professionell begleitet.

Prüfung Ihrer individuellen Situation und Chancen. Wir klären, ob der EU-Führerschein für Sie möglich ist.
Ausführliche Besprechung mit unseren Juristen. Wir bereiten alle Formulare vor und planen Ihre Reise.


Reise ins Wunschland (z.B. Spanien, Ungarn uvm.).
Wir begleiten Sie bei der Anmeldung und Mietvertragsunterzeichnung.
Theoretische und praktische Prüfung.
Nach Bestehen erhalten Sie Ihren gültigen EU-Führerschein sofort.

In der Europäischen Union sind EU-Bürger berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Geregelt ist diese Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art.55 AEUV.
Die EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) besagt eindeutig: "Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt."
Deutschland und Österreich müssen EU-Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Der Führerschein ist direkt gültig.
Um einen rechtssicheren EU-Führerschein zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungenerfüllt sein, insbesondere das sogenannte Wohnsitzerfordernis
(185-Tage-Regelung).
Achtung: Angebote ohne realen Wohnsitz (Scheinwohnsitz) sind illegal und nicht rechtssicher! Wir arbeiten streng nach Gesetz und unterstützen Sie bei der korrekten Anmeldung und Einhaltung aller Fristen.
Transparenz ist uns wichtig. Hier erklären wir die rechtlichen Hintergründe im Detail.

Ja. Der Erwerb basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Diese besagt, dass Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, in allen anderen Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) ohne Umschreibung anerkannt werden müssen. Es handelt sich nicht um eine 'Gesetzeslücke', sondern um geltendes EU-Recht, das die Freizügigkeit der Bürger garantiert.
Freiheit beginnt, wo Bürokratie endet. Das EU-Recht ermöglicht einen klaren Pfad zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis, ohne die Hürde der MPU. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Ihre Mobilität.
Ein Fundament für Ihre Freiheit. Das Wohnsitzerfordernis ist der Schlüssel zu einem rechtssicheren EU-Führerschein. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, um eine solide Basis für Ihre neue Mobilität zu schaffen.
Grenzenlose Mobilität. Ein in einem EU-Land erworbener Führerschein ist in der gesamten Europäischen Union gültig. Fahren Sie, wo immer Sie wollen. Ohne Kompromisse.
Europa. Ihr Zuhause. Die Reise- und Niederlassungsfreiheit ist ein Grundrecht in der EU. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen – und damit auch den Ort, an dem Sie Ihren Führerschein erwerben. Ein Privileg, das wir für Sie nutzen.
Transparenz ist uns wichtig. Hier erklären wir die rechtlichen Hintergründe im Detail.
Basierend auf der EU-Führerscheinrichtlinie und dem Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen EU-Land zu leben, zu arbeiten und dort seinen Führerschein zu erwerben
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein muss in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden
Der Erwerb eines EU-Führerscheins über unsere Kanzlei erfolgt vollständig im Rahmen der geltenden EU-Rechtsvorschriften. Wir nutzen die rechtlichen Möglichkeiten der Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, die jedem EU-Bürger zustehen.
Durch die Begründung eines ordnungsgemäßen Wohnsitzes in einem EU-Land und die Erfüllung aller dortigen Anforderungen erwerben Sie einen vollwertigen, anerkannten EU-Führerschein ohne strafrechtliche Relevanz.
Unser Service ist keine Grauzone, sondern basiert auf fundierter rechtlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung im europäischen Führerscheinrecht.

Hier finden Sie eine transparente Übersicht des mind. Investitionsvolumen. Der Führerscheinerwerb im
EU-Ausland ist immer mit einer Verlegung des Lebensmittelpunktes verbunden.
Alle Kosten verstehen sich als Richtwerte und können im Einzelfall variieren.



Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch. Unsere Experten analysieren Ihren Fallund zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Diskret, unverbindlich und kompetent.
